BW Cross 50 - MOTORROLLER BLAU
Der BW Cross 50 - der Roller für Alle.

Ausstattung

  • Modell: BW Cross 50 - 50ccm - 45 km/h EURO 4
  • Motor: 50 ccm - 4-takt - 2,2 KW / 7500U/min
  • Geschwindigkeit: 45 km/h
  • Zulassung: 2 Personen
  • Antrieb: Fliegkraftkupplung
  • Getriebe: Automatik
  • Bremsen: vorne und hinten Scheibebremsen Hydraulisch
  • Zündung: elektronisch, wartungsfrei
  • Tankinhalt: 6 Liter  / Super
  • Verbrauch: Ca 1,8L auf 100km / laut Hersteller
  • Start: Elektro
  • Maße (L x B x H): 1920 x 825 x 1115mm
  • Gewicht: 107 kg - zulässiges Gesamtgewicht 247 kg

 

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Roller im 50er Format! Wendig - in der Stadt und auch im Gelände nicht zu unterschätzen. Dies und der vergleichsweise geringe Preis sowie niedrigen Unterhaltskosten sind die Vorteile gegenüber Autos. Alles was man braucht, ist ein passender Helm und es kann sofort losgehen. Leistet man sich zudem den zusätzlichen Luxus eines großzügigen Top Cases, so entsteht auch genügend Stauraum, um größere Einkäufe oder andere Besorgungen und Transporte zu tätigen.

So ist auch der BW Cross mit 50ccm ein perfekter Alltagshelfer, wenn es um Mobilität geht egal ob in der Stadt oder auf dem Land.

 

Sie erhalten mit der Lieferung das "COC"-Zertifikat, mit dem Sie den Roller ohne weitere Behördengänge europaweit in den Verkehr bringen können. Sie benötigen lediglich ein Versicherungskennzeichen von Ihrer Versicherung.

Zum Fahren reicht ein Führerschein AM, A1, A2, A, B oder alt M, 1, 1b, 2, 3, 4.

BW Cross 50 - Aktionspreis 1.999 EUR¹

BW Cross 50 - 50ccm 45kmh MOTORROLLER BLAU

5 Jahre Garantie auf den Motor²
EURO 5

 

Verkaufspreis (UVP):
2.299,00 EUR
Aktionspreis:
1.999,00 EUR

¹ Alle Werte inkl. 19% Mehrwertsteuer. Die Angaben entsprechen dem repräsentativen Beispiel nach §6a PAngV. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildung zeigt Sonderausstattung.

² Garantiebedingungen (Stand 08/2022):
Der Verbraucher hat Anspruch auf Garantieleistungen für den Rumpfmotor ohne Anbauteile des Fahrzeugs für den Zeitraum von 5 Jahren ab Übergabe zu den folgenden Bedingungen:

Das Fahrzeug weist zur Übergabe an den Verbraucher die in der Produktbeschreibung aufgeführten Eigenschaften auf. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn der Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs erheblich gemindert ist. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder Mängel aus nicht vorschriftsgemäßer Handhabung sowie bei Nichtbeachtung der Wartungsvorschriften oder Gebrauchsanweisungen. Als Nachweis dient ausschließlich die entsprechende Werkstattrechnung inkl. Fahrgestellnummer und Kilometerstand. Mängel müssen innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis angezeigt werden. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit für das Fahrzeug.

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¹ Die Angaben entsprechen dem repräsentativen Beispiel nach §6a PAngV. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildung zeigt Sonderausstattung.

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xInformationen zu den Verbrauchsangaben
Zu Ihrer Information bei den angegebenen CO2-Werten handelt es sich um die Werte, die im Rahmen der Typgenehmigung des Fahrzeugs ermittelt wurden. Möglicherweise sind diese Werte unzutreffend. Wir bemühen uns, den Vorgang schnellstmöglich aufzuklären und werden die Werte, falls erforderlich, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden korrigieren. Alle angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nr. 5, 6, 6 a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere aktuelle Informationen zu den einzelnen Fahrzeugen erhalten Sie bei Ihrem Händler. Ermittlung des Verbrauchs auf Grundlage der Serienausstattung. Sonderausstattungen können Verbrauch und Fahrleistungen beeinflussen. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.